Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

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I. Vertragsgegenstand
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der M&M Personal Consulting, Handels- und Immobilien GmbH mit dem Geschäftszweig Training und Coaching – im folgenden kurz M&M Consulting GmbH genannt – regeln die Erbringung von Trainings-, Coaching-, Beratungs- oder sonstigen Dienstleistungen für alle ihr erteilten Aufträge.

II. Vertragsabschluss/Anmeldungen zu offenen Seminaren
Anmeldungen zu offenen Seminaren werden telefonisch, schriftlich, per Fax oder per E-Mail angenommen.
Der Vertragsabschluss entsteht durch schriftliche Bestätigung der Vereinbarung bzw. des Angebotes.
Kommt es durch eine mündliche Auftragserteilung zu einer Zusammenarbeit, so gelten alle Punkte der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ebenfalls.

III. Leistungsumfang
1. Umfang, Form, Thematik und Ziel der Leistungen werden in dem jeweiligen Vertrag zwischen dem Auftraggeber und der M&M Consulting GmbH im Einzelnen festgelegt.
2. Der erste Schritt einer Zusammenarbeit ist die Erstellung einer Trainingsbedarfsanalyse oder eine Beratung.
3. Eine aufgrund der Trainingsbedarfsanalyse erstellte Trainingskonzeption bildet die Grundlage des Leistungsprogrammes der M&M Consulting GmbH.
4. Um einen nachhaltigen Erfolg sicherzustellen, ist die Mitwirkung des Kunden erwünscht. Hierzu werden der M&M Consulting GmbH alle zur Vorbereitung, Bearbeitung und Durchführung des Auftrages erforderlichen und geeigneten Unterlagen und Informationen zur Verfügung gestellt. Diesbezüglich sichert der Auftraggeber/Kunde zu, dass den für die von ihm für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Werken Urheber- und/oder sonstige Rechte nicht entgegenstehen.
5. Der Auftraggeber/Kunde informiert die M&M Consulting GmbH vor und während der vereinbarten Maßnahme über sämtliche Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind.
6. Die M&M Consulting GmbH erbringt Ihre Dienstleistungen durch angestellte und/oder freie Mitarbeiter/Trainer, wobei es der M&M Consulting GmbH überlassen ist, ob die Dienstleistungen durch angestellte oder freie Mitarbeiter erbracht wird. Ein Anspruch des Auftraggebers/Kunden auf Erbringung der vereinbarten Leistung durch eine bestimmte Person besteht nicht.
7. Die Leistungen der M&M Consulting GmbH werden insbesondere in Form von Seminaren, Trainings, Outdoortrainings, Teamtrainings, Coaching, Workshops, und Beratungen erbracht.
8. Die Auswahl von Seminarhotels/-orten wird vom Auftraggeber/Kunden in Absprache mit M&M Consulting GmbH getroffen.
9. M&M Consulting GmbH kann ihre Dienstleistungen auch Mitbewerbern des Auftraggebers anbieten, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart.
10. Höhere Gewalt und unvorhersehbare Ereignisse befreien die M&M Consulting GmbH im zeitlichen und sachlichen Umfang ihrer Wirkung von der Leistungsverpflichtung. Dies gilt nicht für solche Ereignisse, die durch die M&M Consulting GmbH oder ihre Mitarbeiter/Trainer vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. In diesem Fall verpflichtet sich die M&M Consulting GmbH, binnen einer Frist von 7 Tagen Kontakt mit dem Auftraggeber/Kunden aufzunehmen und einvernehmlich einen Ersatztermin zu vereinbaren. Weitere Schadensersatzansprüche des Auftraggebers/Kunden bestehen darüber hinaus nicht.

IV. Vergütung
1. Angaben über Kosten vertraglicher Leistungen der M&M Consulting GmbH, z.B. in Form von Honorar-, Tages-, Pauschal-, und/oder Kostensätzen, verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
2. Reise- und Aufenthaltskosten/Spesen werden gesondert berechnet.
3. Ein teilweiser Besuch oder vorzeitiger Abbruch des Seminars, Trainings, Workshop, Coaching, etc. bedingt keine Preisminderung.
4. Die Rechnungen der M&M Consulting GmbH sind 14 Tage nach Erhalt ohne Abzüge zahlbar und werden an den aus dem Auftrag/Vertrag ersichtlichen Auftraggeber/Kunden gerichtet und adressiert.
5. Aufrechnungsrechte gegenüber fälligen Gegenansprüchen sind ausgeschlossen, es sei denn, dass es sich hierbei um eine unbestrittene, rechtskräftig festgestellte oder entscheidungsreife Gegenforderung handelt.

V. Arbeitsunterlagen, Urheberrecht, Nutzungsrechte
1. Werden dem Auftraggeber/Kunden von der M&M Consulting GmbH Arbeitsunterlagen für die Teilnehmer von Trainingsleistungen zur Verfügung gestellt, so steht das Urheberrecht sowie eventuelle sonstige gewerbliche Schutzrechte an den Arbeitsunterlagen und den darin
niedergelegten Inhalten ausschließlich der M&M Consulting GmbH zu.
2. Die Arbeitsunterlagen sind ausschließlich für den persönlichen Gebrauch des Teilnehmers bestimmt.
3. Ein Mitschnitt auf Ton- und/oder Videobändern ist nicht gestattet.
4. Jede, auch nur auszugsweise, Vervielfältigung, Weitergabe oder Veröffentlichung der dem Auftraggeber/Kunden bzw. dem Teilnehmer überlassenen Arbeitsunterlagen ist nicht gestattet, es sei denn, dass vorab die schriftliche Zustimmung der M&M Consulting GmbH eingeholt wird.
5. Ebenso bedarf die Weiterentwicklung der Arbeitsunterlagen für Fortbildungsmaßnahmen oder interne Seminare des Kunden ohne die weitere Beteiligung der M&M Consulting GmbH einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

VI. Geheimhaltung, Sicherung und Unabhängigkeit, Datenschutz
1. Über die bei der Tätigkeit für den Auftraggeber/Kunden erlangten Erkenntnisse über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse wird die M&M Consulting GmbH auch über die Dauer eines Vertragsverhältnisses hinaus gegenüber jedermann Stillschweigen bewahren.
2. Der Auftraggeber/Kunde verpflichtet sich, alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit von Mitarbeitern/ Trainern der M&M Consulting GmbH gefährden könnte. Dies gilt insbesondere auch für Anstellungsangebote und für Angebote, Aufträge für den Auftraggeber/Kunden direkt zu übernehmen.
3. Die Daten einer Auftragserteilung werden unter Beachtung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen von der M&M Consulting GmbH gespeichert.
4. Die M&M Consulting GmbH ist berechtigt, den Namen des Auftraggebers/Kunden in ihrer Referenzliste zu führen.
5. Die M&M Consulting GmbH ist berechtigt, die bei Erbringung ihrer Leistungen gegenüber dem Auftraggeber/Kunden gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen in allgemeiner Form und ohne Nennung des Auftraggebers/Kunden für ihre weitere Geschäftstätigkeit zu verwenden.

VII. Kündigung, Stornierung, Annahmeverzug
1. Kündigung: Bei Kündigung eines Vertrages durch den Kunden ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes behält die M&M Consulting GmbH den Anspruch auf volle Vergütung der Trainerhonorare. Wird vor Beginn eines Leistungsprogrammes gekündigt, berechnet die M&M Consulting GmbH die für konzeptionelle Vorarbeiten bereits angefallenen Kosten in voller Höhe. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
Bei Kündigung des Auftraggebers/Kunden, die schriftlich zu erfolgen hat, aus einem wichtigen Grund, den die M&M Consulting GmbH zu vertreten hat, hat die M&M Consulting GmbH nur Anspruch auf Honorierung ihrer bis zum Zugang der schriftlichen Kündigung erbrachten Leistungen.
Für eventuelle Schadenersatzansprüche des Auftraggebers/Kunden gilt die Ziffer VIII.
2. Stornierung: Bis 30 Tage vor Seminarbeginn ist eine Absage einer Anmeldung, eines Seminars, eines Trainings, etc. kostenlos und es entsteht keine Stornierungsgebühr. Für spätere Stornierungen, bei Nichterscheinen des Teilnehmers/-in oder bei vorzeitigem Abbruch nach Seminarbeginn entstehen 100% Stornogebühren, das heißt, es wird der gesamte Seminarbetrag verrechnet. Die Stornoerklärung hat schriftlich zu erfolgen. Ein/e Ersatzteilnehmer/-in bzw. eine Ersatzteilnehmergruppe, die die geforderten Voraussetzungen erfüllen, können zu jedem Zeitpunkt benannt werden. Bei einer Absage auf Seiten des Trainers wird ein Ersatztermin gemeinsam mit der Gruppe vereinbart.
3. Kündigt die M&M Consulting GmbH aus wichtigem Grund, den der Auftraggeber/ Kunde zu vertreten hat, so gilt Ziffer VII. 1. entsprechend. Eventuell weitergehende Schadensersatzansprüche der M&M Consulting GmbH bleiben vorbehalten.
4. Für den Zeitpunkt der Wirksamkeit einer Kündigung sind deren Eingang per Post oder Telefax bzw. Email beim jeweiligen Vertragspartner maßgeblich.
5. Im Falle des Annahmeverzugs des Auftraggebers/Kunden oder der Nichterfüllung oder des Verzugs bei der erforderlichen Mitwirkung des Auftraggebers/Kunden ist die M&M Consulting GmbH zur fristlosen Kündigung des Auftrages berechtigt. Ziffer VII. 3. gilt in diesem Fall entsprechend. Unabhängig davon hat die M&M Consulting GmbH Anspruch auf Ersatz der ihr dadurch etwa entstehenden Mehraufwendungen. Dies gilt auch dann, wenn die M&M Consulting GmbH keine Kündigung ausspricht.

VIII. Rücktrittsvorbehalt, Zeitliche Verschiebung
1. Die M&M Consulting GmbH ist berechtigt, das Seminar/die Veranstaltung spätestens zwei Wochen vor Seminar-, Veranstaltungsbeginn abzusagen, sofern sich für die Durchführung des Seminars wesentliche Bedingungen ändern. Bereits bezahlte Seminargebühren werden in diesem Fall zurückerstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, entstehen für den Auftraggeber/ Kunden nicht.
2. Kann die M&M Consulting GmbH eine Leistung nicht zu dem vereinbarten Zeitpunkt erbringen, wird die M&M Consulting GmbH mit dem Auftraggeber/Kunden eine neue Terminvereinbarung treffen. Darüber hinausgehende Ansprüche entstehen für den Auftraggeber/Kunden nicht.

IX. Haftung
Ansprüche des Auftraggebers/Kunden oder der Teilnehmer aus Unmöglichkeit, Verzug, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und sonstigen Rechtsgründen sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens der M&M Consulting GmbH oder deren Mitarbeiter/Trainer vor. Dies gilt insbesondere auch für die Haftung für Folgeschäden.
Generell ist die Haftung der M&M Consulting GmbH auf solche unmittelbare oder mittelbare Schäden beschränkt, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbar waren.

X. Übertragbarkeit der Rechte
Der Auftraggeber/Kunde kann seine Rechte aus einem mit M&M Consulting GmbH geschlossenem Vertrag nicht auf Dritte übertragen, es sei denn, dass die M&M Consulting GmbH dem schriftlich zustimmt.

XI. Gerichtsstand, anzuwendendes Recht, Salvatorische Klausel
1. Gerichtsstand ist Wien.
2. Auf das Vertragsverhältnis ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.
3. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berühren die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch die gültige Regelung zu ersetzen, die dem ursprünglich angestrebten wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck am nächsten kommt.

M&M Personalconsulting, Handels- und Immobilien GmbH
1230 Wien, Draschestraße 88/1
Tel: +43 1 699 94 48
e-mail: office@mm-consulting.at

Stand: Jänner 2018